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Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG: Gewinnbegriff, Minderung um Investitionsabzugsbetrag
(1) Gewinn i. S. von § 4 Abs. 4a EStG ist gem. rkr. NWB RAAAE-54220 der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 4 Abs. 3 EStG. (2) Bei der Berechnung des Hinzurechnungsbetrags nach § 4 Abs. 4a EStG ist ein außerbilanziell zu berücksichtigender Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG n. F. anzusetzen (Bezug: § 4 Abs. 3 EStG; § 4 Abs. 4a EStG n. F.; § 7g Abs. 1, § 4 Abs. 1 EStG).