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IWB Nr. 6 vom Seite 205

Wohnsitz

Dipl.-Kfm. Lukas Hilbert, Bad Honnef, Doktorand am Lehrstuhl von Prof. Dr. Heurung (Universität Siegen) und Dr. Benjamin Engel, Frankfurt/M., Mitarbeiter bei PricewaterhouseCoopers

Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.

I. Generelle Bedeutung insbesondere im Steuerrecht

Der Wohnsitz ist ein zentraler rechtlicher Anknüpfungspunkt, der auch außerhalb des Steuerrechts – auf unterschiedliche Weise – definiert wird (vgl. z. B. die §§ 7 ff. BGB und § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I).

[i]Anknüpfungspunkt für steuerliche Pflichten Im (nationalen) Steuerrecht ist der (inländische) Wohnsitz – neben dem gewöhnlichen Aufenthalt – vor allem wesentlich zur Bestimmung der unbeschränkten Steuerpflicht einer natürlichen Person (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG) sowie als Anknüpfungspunkt weiterer steuerlicher Pflichten, etwa jener zum Einbehalt von Lohnsteuer als inländischer Arbeitgeber i. S. des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.

[i]Bedeutung im Außen-steuer- und Abkommensrecht Obgleich zunächst auf das deutsche Recht beschränkt, zeigt sich hierin auch bereits die außensteuerrechtliche Bedeutung, z. B. bei Begründung eines (Zweit-)Wohnsitzes in Deutschland durch einen Ausländer, der dadurch inländischen Steuerverpflichtungen unterfällt. Eine ausführliche Übersicht zu weiteren mit dem Wohnsitz verbundenen Rec...