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Schachtelprivileg für transparente Rechtsgebilde nach dem DBA USA
BFH, Urteil vom 26. 6. 2013 - I R 48/12
[i]BFH, Urteil vom 26. 6. 2013 - I R 48/12 NWB MAAAE-47620Der Einsatz hybrider Rechtsträger, die für steuerliche Zwecke im Quellenstaat als transparente Rechtsgebilde, dagegen im Ansässigkeitsstaat als intransparent, eingeordnet werden – oder umgekehrt – ist ein beliebtes Gestaltungsvehikel (vgl. etwa OECD, Hybrid Mismatch Arrangements – Tax Policy and Compliance Issues, Rn. 13). Hierzu zählt beispielsweise die US-amerikanische S-Corporation, welche in den USA infolge der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wie eine Personengesellschaft transparent besteuert wird, aber von Deutschland aufgrund des Rechtstypenvergleichs steuerlich als intransparent behandelt wird. Um solche Qualifikationskonflikte zu beseitigen, werden vermehrt auf solche Konflikte abzielende Klauseln in Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen. Auch auf Ebene der OECD wurde diese Problematik [i]Zum Action Plan der OECD s. Dawid/Knopp, IWB 17/2013 S. 591 NWB CAAAE-43987 im Rahmen der BEPS-Debatte bereits identifiziert und die Behebung dieser Regelungslücken im „Aktionsplan“ adressiert (vgl. OECD, Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting, Action 2). Welche Bedeutung dem Art. 1 Abs. 7 DBA USA (n. F.) für Zahlungen an transparente (hybride) Rechtsgebilde zukommt, wurde im ...