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Privatnutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge als lohnsteuerlicher Vorteil
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAE-59846 Der für die Lohnsteuer zuständige VI. Senat des BFH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass allein die Überlassung eines betrieblichen Kfz an einen Arbeitnehmer zu dessen Privatnutzung zu einem lohnsteuerlichen Vorteil führt, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich privat nutzt. Als Folge kommt es bei der Dienstwagenbesteuerung von Arbeitnehmern endgültig nicht mehr auf einen Anscheinsbeweis an.
Ausführlicher Beitrag s..
Entwicklung der BFH-Rechtsprechung
Der VI. Senat des BFH hat seine Rechtsprechung zum Lohnzufluss durch die Überlassung eines betrieblichen Kfz an einen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung in zwei Schritten geändert.
[i]Unterscheidung zwischen privater Nutzungsbefugnis und tatsächlicher privater Nutzung(1) Während er ursprünglich von einem umfassenden Anscheinsbeweis für die private Nutzung des Fahrzeugs ausging, vertritt er seit 2010 die Auffassung, dass die Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung an den Arbeitnehmer nach den üblichen Beweisregeln nachzuweisen ist. Demnach streite ein Anscheinsbeweis weder dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Fahrzeug aus dem vom Arbeitgeber vorgehaltenen Fuhrpark privat zur Verfügung stehe, noch dafür, dass er ein solches auch privat...BStBl 2010 II S. 848