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Privatnutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge als lohnsteuerlicher Vorteil
Was ändert sich für die Praxis der Dienstwagenbesteuerung?
Der für die [i]Dienstwagen-Überlassungsvertrag mit privater Nutzungsmöglichkeit NWB EAAAD-41629Lohnsteuer zuständige VI. Senat des BFH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass allein die Überlassung eines betrieblichen Kfz an einen Arbeitnehmer zu dessen Privatnutzung zu einem lohnsteuerlichen Vorteil führt, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich privat nutzt. Als Folge kommt es bei der Dienstwagenbesteuerung von Arbeitnehmern endgültig nicht mehr auf einen Anscheinsbeweis an. Dieser Abschied vom Anscheinsbeweis war allerdings schon im Jahr 2010 eingeleitet worden. Es schließt sich nun die Frage an, ob die neue Rechtsprechung noch zu weiteren Änderungen führt, insbesondere bei der Bewertung des Lohnzuflusses.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ausgangsfall
Ein Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer ein betriebliches Kfz. Im Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass er es auch privat nutzen darf. Tatsächlich nutzt der Arbeitnehmer das Fahrzeug aber außer für betriebliche Fahrten nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. erster Tätigkeitsstätte. Um eine Besteuerung nach der 1 %-Methode zu vermeiden, führt der Arbeitnehmer ein ...