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SteuerStud Nr. 4 vom Seite 210

Die Regelungen des deutschen Außensteuergesetzes– Teil V

Die Spezialvorschriften für Familienstiftungen (§ 15 AStG) und über die Anwendung von DBA (§ 20 AStG)

Dr. Benjamin Cortez und Sebastian Schmidt

Der folgende Beitrag stellt den fünften und damit letzten Teil der Reihe zum Außensteuergesetz(AStG) dar. In den bislang erschienenen Teilen wurden zunächst die Grundlagen des AStG vorgestellt, bevor in weiteren Teilen die konkreten Regelungskomplexe der Berichtigung von Einkünften nach § 1 AStG, dem Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuerte Gebiete nach §§ 25 AStG, die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG sowie die Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 714 AStG thematisiert wurden. Der fünfte Teil beschäftigt sich mit den Spezialvorschriften für Familienstiftungen des § 15 AStG sowie der Regelung des § 20 AStG über die Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

I. Einleitung

Das AStG kennt mit den Regelungen der § 15 AStG sowie § 20 AStG Spezialvorschriften, die aufgrund ihrer Bedeutung einer gesonderten Darstellung bedürfen. So betrifft die Norm des § 15 AStG, die den fünften Teil des AStG darstellt, die steuerliche Behandlung von im Ausland ansässigen Familienstiftungen. Mithin ergänzt die Regelung des § 15 AStG die Hinzurechnungsbesteuerung der §§ 714 AStG, die auf Stiftungen als Sondervermögen nicht anwendbar ist, da an der Stiftung keine Beteiligung eines Inländers besteht. Im Rahm...