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NWB BB 4/2014 S. 102

Weiterbildung: Fördermöglichkeiten für ausländische Arbeitnehmer

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit die Neuauflage des ESF-BAMF-Programms zur Durchführung berufsbezogener Sprachkurse beschlossen. Beschäftigte können am Programm teilnehmen, wenn die deutsche Sprache zum Erhalt oder zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit notwendig ist.

Betriebe, die das Programm nutzen möchten, sollten ihren ESF-BAMF-Kursträger kontaktieren. Die Mitarbeiter werden für die Kurse unter Lohnfortzahlung freigestellt; weitere Kosten entstehen beiden Seiten nicht.

Hinweis

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.bamf.de → Infothek → ESF-BAMF-Programm.