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Koordinierung von Konzern-Insolvenzen soll verbessert werden
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf (BT-Drucks. 18/407) vorgelegt, der eine bessere Koordinierung einzelner Insolvenzverfahren der verschiedenen Unternehmen in einem Konzern sicherstellen soll.
So sollen beispielsweise diverse Insolvenzverfahren an einem einzigen Gerichtsstand bearbeitet werden. Dabei solle auch geprüft werden, ob für die Konzerninsolvenz anstelle jeweils eines Insolvenzverwalters je Unternehmen nur ein einziger Insolvenzverwalter für eine effiziente Abwicklung in Frage kommt. Damit solle die Effizienz bei der Bewältigung von komplizierten Insolvenzen innerhalb einer verschachtelten Unternehmensstruktur gesteigert und die restlichen Vermögensbestände besser verwertet werden.
Suboptimale Verwertungsergebnisse durch den Einsatz mehrerer Insolvenzverwalter sollen du...