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Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
Neues zu Handwerker, Hausmeister und Hundesitter
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage .
[i]BMF, Schreiben vom 10. 1. 2014 (BStBl 2014 I S. 75) NWB GAAAE-52391Die Steuerermäßigungen im Zusammenhang mit dem Haushalt eines Steuerpflichtigen sind mittlerweile ein beliebtes Instrument zur Abgabenminimierung. Zu beachten ist dabei stets, dass nur bestimmte Dienstleistungen der Vorschrift des § 35a EStG [i]Ausführlich zum neuen BMF-Schreiben Nolte, NWB 8/2014 S. 508unterfallen. Mit (BStBl 2014 I S. 75) wurde diesbezüglich die Verwaltungsmeinung überarbeitet und ergänzt.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) sind aufrufbar:
ein Berechnungsprogramm „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ NWB GAAAE-14019
ein infoCenter-Beitrag „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ NWB UAAAC-33985
ein Mandanten-Merkblatt „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ NWB VAAAC-96006
I. Die Norm des § 35a EStG
[i]Verschiedene Tatbestände in § 35a EStGRechtsgrundlage für verschiedene Steuerermäßigungen im Zusammenhang mit dem Haushalt ist § 35a EStG. Die Vorschrift regelt
in Abs. 1 eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigte,
in Abs. 2 die haushaltsnahen Dienstleistungen und
in Abs. 3 die Handwerkerleistungen.
In Abs. 4 findet sich die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf die Europäische Union bz...