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System der Qualitätskontrolle: Verfassungs- und Verhältnismäßigkeit bestätigt
Das (VG 16 K 54.13) über die Verfassungs- und Verhältnismäßigkeit des Systems der Qualitätskontrolle entschieden. Dabei hat das Gericht auch die Entscheidungspraxis zum sog. wirtschaftlichen Härtefall bestätigt.
In dem zugrunde liegenden Streitfall war ein Berufsangehöriger seit Jahren gesetzlicher Abschlussprüfer einer mittelgroßen GmbH. Für den Berufsangehörigen war dies der einzige Pflichtprüfungsauftrag. Die Honorareinnahmen daraus betrugen jährlich rund 8.000 €. Der Berufsangehörige verfügte über eine Teilnahmebescheinigung an der Qualitätskontrolle.
Nach Ablauf ihrer Befristung beantragte der Berufsangehörige unter Berufung auf einen wirtschaftlichen Härtefall die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, um auf die Qualitäts...