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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug durch Unternehmer und Nichtunternehmer
Ein Unternehmer kann die Vorsteuer nur zur Hälfte abziehen, wenn die Leistung an ihn und an seine nichtunternehmerisch tätige Ehefrau erbracht wird und die Rechnung auf beide Eheleute lautet. Die erbrachte Leistung ist dann beiden Ehegatten zu jeweils 50 % zuzuordnen. S. 265
[i]Pachtvertrag und Rechnungen lauteten auf die Eheleute Im Streitfall betrieb ein Unternehmer sein Gewerbe in gepachteten Räumen. Sowohl der Pachtvertrag als auch die Rechnungen lauteten aber auf den Unternehmer und seine Ehefrau. Nach dem FG Düsseldorf konnte der Unternehmer die Vorsteuer daher nur zur Hälfte abziehen.
[i]Vertrag bestimmt den LeistungsempfängerWer Leistungsempfänger ist, richtet sich nach dem abgeschlossenen Vertrag: Ist im Pachtvertrag auch ein Nichtunternehmer genannt, wird die Verpachtung nur teilweise an den Unternehmer erbracht. Unerheblich ist, dass ausschließlich der Unterneh...