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Arbeitshilfe - Stand: 15.11.2015

Kirchensteuerabzug auf Abgeltungssteuer: Fragen und Antworten für Abzugsverpflichtete

Bei Dividendenzahlungen nach dem hat bei kirchensteuerpflichtigen natürlichen Personen zwingend der Abzug der Kirchensteuer als Zuschlagsteuer zur Kapitalertragsteuer zu erfolgen.

Um bei einer für 2015 geplanten Dividendenausschüttung die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, sollte bereits in 2014 eine Abfrage über die Kirchensteuerpflicht der Anteilseigner und die Ausschüttungsempfänger über die Möglichkeit der Erteilung eines Sperrvermerks informiert werden.

Dieses FAQ des Bundeszentralamts für Steuern beantwortet hierfür relevante Fragen u.a. zu den Themen

  • Einführung, Testphase und technische Details zum automatisierten Abrufverfahren

  • Abruf der Steueridentifikationsnummer nach § 139b AO

  • Besondere Fragen zur Anlassabfrage

  • Einlegung eines „Widerspruchs” gegen die Übermittlung des Kirchensteuerabzugsmerkmals (KISTAM) an die Kirchensteuerabzugsverpflichteten (Sperrvermerk)

Mehr zum Thema mit weiterführenden Informationen in .

Weiter ggf. in Betracht kommende Arbeitshilfe: