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BMF 28.02.2014 IV D 3 - S 7117 a/10/10002, NWB 12/2014 S. 821

Umsatzsteuer | Ort von sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken (insbesondere Windparks)

Nach § 3a Abs. 3 UStG wird eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. Mit Schreiben vom äußert sich das BMF zu sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung von Windparks (insbesondere Offshore-Windparks) erbracht werden. Unter anderem wird in der durch das BMF-Schreiben neu eingeführten Nr. 8 in Abschn. 3a.3 Abs. 9 UStAE geregelt, welche Leistungen bei der Errichtung eines Windparks in engem Zusammenhang mit einem Grundstück stehen. Ferner wird in der neu eingeführten Nr. 12 in Abschn. 3a.3 Abs. 10 UStAE geregelt, welche Leistungen bei der Errichtung eines Windparks nicht im engen Zusammenhang mit einem Grundstück stehen. Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Für Umsätze, die vor dem ausgeführt we...