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FG Hessen 21.11.2013 8 K 807/12 , NWB 12/2014 S. 818

Einkommensteuer | Anspruch auf Kindergeld bei dualer Ausbildung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei einer dualen Ausbildung, deren Ziel ein betriebswirtschaftliches Studium mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik und dem akademischen Grad Bachelor als Abschluss zum Gegenstand hat, endet der Kindergeldanspruch nach dem ersten Ausbildungsabschnitt mit der Ablegung der Prüfung zum Fachinformatiker vor der IHK. S. 819 [i]Zu aktuellen Entwicklungen beim Kindergeld s. Bering/Friedenberger, NWB 20/2013 S. 1560(2) Wird im Rahmen eines dualen Studiums ein staatlich anerkannter Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 1 Abs. 3 i. V. mit §§ 4 bis 52 BBiG erfolgreich abgelegt, ist eine erstmalige Berufsausbildung im kindergeldrechtlichen Sinne nach § 32 Abs. 4 EStG abgeschlossen.

Anmerkung:

Das Finanzgericht hat die Revision zum BFH zugelassen. Angesichts der neuen Rechtslage erscheinen nic...