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BFH 21.1.2014 IX R 9/13, NWB 12/2014 S. 822

Abgabenordnung | Gesonderte und einheitliche Feststellung von Veräußerungsgewinnen bei Personengesellschaften

Erwirbt ein Steuerpflichtiger eine Beteiligung an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft und veräußert diese zwei Wohnungen innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist nach Beitritt, ist nach dem über die Frage, ob er den Einkünftetatbestand des § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG verwirklicht hat, nicht im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften zu entscheiden.

Anmerkung:

Veräußerungsgewinne (hier nach § 23 EStG) gehören bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften nicht zu den gemeinschaftlich erzielten Einkünften und sind deshalb nicht Gegenstand der einheitlichen [i]infoCenter „Gesonderte und einheitliche Feststellung“ NWB SAAAE-88435 Feststellung der Einkünfte. Das gilt, wie der BFH nochmals klargestellt hat, auch für Veräußerungen von Immobilien durch die Gesellschaft aus deren Gesamthandsvermögen, d...