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Einkommensteuer | Berücksichtigung von Sonderabschreibungen beim Veräußerungsgewinn
Die Ermittlung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Grundstücks ist nach dem unter Zugrundelegung der tatsächlich in den einzelnen Veranlagungszeiträumen in Anspruch genommenen degressiven AfA zu berechnen.
Streitig war die Berechnung der Einkünfte des Klägers aus privaten Veräußerungsgeschäften gem. § 23 EStG im Zusammenhang mit der vom BVerfG teilweise für verfassungswidrig erklärten Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei Jahren auf zehn Jahre bei Grundstücken (Beschluss vom - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BStBl 2011 II S. 76). Hierzu führt das FG Baden-Württemberg aus, dass die schätzweise Aufteilung des steuerbaren Wertzuwachses entsprechend dem Verhältnis der Besitzzeit nach dem im Verg...