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NWB Nr. 12 vom Seite 880

Recht hat er

Ähm, nein: Recht hätte er – und zwar dann, wenn der Einspruch tatsächlich bereits vor dem Bescheid eingegangen wäre. Der zuständige Bearbeiter hat sich allerdings beim Datum vertan und die Bescheide nach dem Einspruch und seiner Antwort datiert. Die Bescheide sind bereits ergangen; und zwar im letzten Jahr. ;-)

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