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IWB 5/2014 S. 163

Frankreich | Annäherung von Handels- und Steuerergebnis

[i]Auflösung von steuerfreien Rückstellungen – Wegfall einer Wahlmöglichkeit und spürbares RisikoEine handelsrechtlich gebildete Rückstellung in Frankreich muss – soweit die steuerlichen Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit erfüllt sind – auch im steuerlichen Ergebnis angesetzt werden. Unternehmen haben insoweit kein Wahlrecht, so der Oberste Verwaltungsgerichtshof (Conseil d'Etat) mit Urteil vom . Die Auflösung einer Rückstellung führt immer – unabhängig davon, ob sie ursprünglich mit steuerlicher Wirkung gebildet wurde – zu einem steuerlichen Ertrag. Vorausgesetzt wird dabei natürlich, dass die generelle steuerliche Abzugsfähigkeit bei Bildung vorlag. Damit ist diese Frage erstmals entschieden; zuvor hatten sie sowohl die Finanzverwaltung als auch die Rechtsprechung offen gelassen. Damit ist die bisher mögliche Optimierung von Steuerverlusten weggefallen. A...