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IWB Nr. 5 vom Seite 191

Verzinsung unionsrechtswidrig erhobener Steuern

, Irimie

Prof. Dr. Adrian Cloer und Tobias Hagemann

„Der [i]EuGH, Urteil vom 18. 4. 2013 - Rs. C-565/11, Irimie NWB FAAAE-34609 Bereich der direkten Steuern als solcher fällt beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts nicht in die Zuständigkeit der Europäischen Union, die Mitgliedstaaten müssen die ihnen verbliebenen Befugnisse jedoch unter Wahrung des Unionsrechts ausüben.“ Dieser Satz gehört heutzutage zum Allgemeingut des europäischen Steuerrechts. Kommt ein Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen nicht nach und erhebt rechtswidrig Steuern, ergibt sich für den Steuerpflichtigen auch bei Rückerstattung ein Liquiditätsnachteil. Dieser ist durch das innerstaatliche Steuerrecht unter Beachtung des Äquivalenz- und Effektivitätsprinzips auszugleichen. Das Urteil in der das rumänische Steuerrecht betreffenden Rechtssache Irimie dürfte das Effektivitätsprinzip stärken und weitere Diskrepanzen zwischen europäischer Rechts- und deutscher Regelungslage offenbaren.

I. Sachverhalt

[i]Einfuhr eines in Deutschland gekauften Autos löste in Rumänien „Umweltsteuer“ ausFrau Mariana Irimie, eine rumänische Staatsangehörige, erwarb 2007 ein Kfz in Deutschland. Anlässlich der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs in Rumänien unterwarf die rumänische Finanzverwaltung Frau Irimie mit Bescheid vom der Umweltsteuer. In einem andere...