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BFH 6.8.2013 VIII R 33/11, StuB 5/2014 S. 196

Pkw-Nutzung als Miete für die vom Ehegatten angemieteten Geschäftsräume

Mietverträge zwischen nahen Angehörigen sind i. d. R. der Besteuerung nicht zugrunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich). Mietet die Ehefrau zur Erzielung gewerblicher Einkünfte für den Betrieb einer selbständig ausgeübten Diät- und Ernährungsberatung in einem Haus ihres Ehemann Räume an, so hält der Mietvertrag dem Fremdvergleich nicht statt, wenn zur Zahlung der Miete Folgendes vereinbart ist: „Anstelle der Miete (Mietgeldzahlung) wird bis auf Weiteres als Gegenwert die Nutzung des jeweiligen Geschäftswagens vereinbart“ (Bezug: § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise

Wie das FG moniert auch der BFH die fehlenden Klarheit und Eindeutigkeit der Mietzahlungsvereinbarung, weil sie keine Vereinba...