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BFH 11.12.2013 XI R 22/11, StuB 5/2014 S. 200

Wirkung und Änderbarkeit eines im Insolvenzverfahren ergangenen bestandskräftigen Feststellungsbescheids

(1) Ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid über eine Umsatzsteuernachzahlung als Insolvenzforderung steht einer später begehrten anderweitigen Umsatzsteuerfestsetzung entgegen, wenn dieser Bescheid nicht mehr geändert werden kann. (2) Die Entscheidung des FA über die Rücknahme des Feststellungsbescheids nach § 130 Abs. 1 AO ist eine Ermessensentscheidung, die von den Gerichten nur eingeschränkt überprüft werden kann (Bezug: §§ 130251 AO; § 102 FGO; §§ 38, 87, 174, 178, 208 InsO).

Praxishinweise

Die Finanzbehörde ist laut § 87 InsO, der über die Verweisung in § 251 Abs. 2 AO auch im Steuerrecht zum Tragen kommt, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers gehalten, als Insolvenzgläubiger ihre Steuerforderung nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren zu verfolgen. Ist das Klageziel d...