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NWB direkt Nr. 11 vom Seite 231

Rückzahlung von Weiterbildungskosten

Dr. Henning-Alexander Seel

[i]Ausführlicher Beitrag NWB VAAAE-56660 Kürzlich hat das NWB GAAAE-47447 entschieden, dass Klauseln in Formularverträgen über die Erstattung von Weiterbildungskosten dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) nur genügen, wenn sie keine vermeidbaren Unklarheiten bezüglich der ggf. zu erstattenden Kosten dem Grunde und der Höhe nach enthalten und für den Arbeitgeber keine ungerechtfertigten Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume entstehen. Diesen Anforderungen ist nicht genügt, wenn der Arbeitnehmer sein Zahlungsrisiko nicht ausreichend abschätzen kann, da der Arbeitgeber die Art und die Berechnungsgrundlagen der ggf. zu erstattenden Kosten nicht angibt und die einzelnen Positionen (Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten etc.) nicht genau und abschließend bezeichnet.

Ausführlicher Beitrag s..

Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln

[i]Einhaltung der TransparenzanforderungenDie Entscheidung überrascht nicht, sie liegt vielmehr auf der Linie der strengen Rechtsprechung des BAG bei der Kontrolle von Rückzahlungsklauseln in (Formular-)Verträgen. Anders als Rückzahlungsklauseln in Tarifverträgen unterliegen individualvertraglich vereinbarte Klauseln der AGB-Kontrolle. Wirksam sind entspreche...