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FG Niedersachsen 14.5.2013 13 K 230/11 , NWB 11/2014 S. 739

Einkommensteuer | Häusliches Arbeitszimmer – Anderer Arbeitsplatz

Da Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer laut Gesetzestext nur dann nicht abziehbar sind, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kommt es, so das allein auf das Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes an, nicht auf die Möglichkeit, einen solchen einzurichten. Die Auffassung des Finanzamts, dass es auf das Vorhandensein eines Arbeitsplatzes nicht entscheidend ankommt, wenn die Möglichkeit besteht, einen Arbeitsplatz einzurichten, findet im Gesetz keine Stütze. Das Finanzamt kann sich nicht mit Erfolg auf das NWB JAAAE-07370 berufen. Denn im Unterschied zum vorliegenden Sachverhalt war in diesem Fall ein anderes Arbeitszimmer vorhanden, dessen Nutzung der Kläger aus persönlichen Gr...