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KSR Nr. 3 vom Seite 5

Empfangene Steuerzinsen als steuerpflichtige Kapitaleinkünfte

BFH weist verfassungsrechtliche Einwendungen zurück

Bernhard Paus

Der BFH sieht die gesetzliche Neuregelung, die entgegen der früheren Rechtsprechung Erstattungszinsen für steuerpflichtig erklärt, als verfassungsrechtlich unbedenklich an, auch hinsichtlich ihrer Rückwirkung. Der Besteuerung der Erstattungszinsen steht auch das Abzugsverbot für gezahlte Steuerzinsen nicht entgegen. Am Rande erwähnt der BFH, dass er die geltend gemachten verfassungsrechtlichen Einwände gegen dies Abzugsverbot nicht für durchgreifend erachtet.

Rückwirkender Wegfall einer Kaufpreisforderung

Eine Gesellschafterin hatte 1995 ihren Kommanditanteil veräußert. Für den rechnerischen Gewinn hatte sie 1997 Einkommensteuern entrichtet. Im Streitjahr 2006 stellte sich heraus, dass die Kaufpreisforderung endgültig uneinbringlich geworden war. Das Finanzamt zahlte nach Korrektur des Bescheids für 1995 Zinsen in Höhe von 118.101 €. Bei der Veranlagung 2006 besteuerte es diese Zinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen. Nachdem die Klage abgewiesen worden war, machte die Klägerin mit ihrer Revision verfassungsrechtliche Einwände geltend.

Gesetzliche Neuregelung nicht zu beanstanden

Im Jahr 2010 hatte der BFH erstmals die Auffassung vertreten, mit dem Abzugsve...BStBl 2011 II S. 503BGBl 2010 I S. 1768