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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 1498/11 EFG 2014 S. 742 Nr. 9

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

Beschränkter Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Einsatzwechseltätigkeit mit dauerhafter und wiederholter Übernachtung in demselben Pensionszimmer

Leitsatz

1. Die Benutzung eines Pensions- oder Hotelzimmers – auch wenn regelmäßig das gleiche Zimmer genutzt wird – stellt grundsätzlich keine eigenständige Haushaltsführung dar, auch wenn das Zimmer über einen längeren Zeitraum wiederholt angemietet wird.

2. Nutzt jedoch ein Außendienstmitarbeiter im Rahmen einer Einsatzwechseltätigkeit dauerhaft und wiederholt dasselbe Pensionszimmer als Übernachtungsort, ist der Aufenthalt im Pensionszimmer einer doppelten Haushaltsführung gleichzusetzen, so dass der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen auf den Dreimonatszeitraum beschränkt ist. Für die anzusetzenden Pauschbeträge maßgebend ist die Abwesenheit von dem Pensionszimmer, nicht vom Hauptwohnsitz.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStZ 2014 S. 223 Nr. 7
EFG 2014 S. 742 Nr. 9
CAAAE-56393

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