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BBK Nr. 5 vom

Buchungen bei Ausdehnung des Teileinkünfteverfahrens

Karl Broemel und Dr. Volker Endert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Anwendbarkeit des Teileinkünfteverfahrens und des Teilabzugsverbots

Bezieht eine natürliche Person Dividenden oder Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft, deren Anteile in einem Betriebsvermögen gehalten werden, sind die Bezüge gemäß § 3 Nr. 40 EStG zu 40 % steuerfrei.

Aufgrund der steuerlichen „Begünstigung“ der bezogenen Ausschüttungen durch die partielle Steuerfreistellung normiert § 3c Abs. 2 EStG, dass Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit gemäß § 3 Nr. 40 EStG teilweise steuerfrei gestellten Bezügen stehen, lediglich zu 60 % abgezogen werden können (Teilabzugsverbot). Als ausreichend wird hierbei jeglicher wirtschaftlicher Zusammenhang erachtet, so dass von einer weiten Auslegung des Wortlauts auszugehen ist.

Die Finanzverwaltung vertritt bereits seit geraumer Zeit die Auffassung, dass eine Anwendung des Teilabzugsverbots auch dann geboten ist, wenn Wirtschaftsgüter zu fremdunüblichen Konditionen vergünstigt oder unentgeltlich an Kapitalgesellschaften überlassen werden. Hintergrund ist, dass die vergünstigte oder unentgeltliche Überlassung zu ersparten Aufwendungen auf Ebene der Kapitalgesellschaf...