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FG Niedersachsen 16.01.2014 10 K 252/13, BBK 5/2014 S. 216

Steuerrecht | Pauschalsteuer nach § 37b EStG bei Geschenken nicht absetzbar

Ein Unternehmer kann die von ihm nach § 37b Abs. 1 EStG übernommene Pauschalsteuer von 30 % nicht als Betriebsausgabe absetzen, soweit es sich bei den Zuwendungen um nicht abziehbare Geschenke handelt. Nach dem FG teilt die übernommene Pauschalsteuer das Schicksal der Zuwendung, d. h. des nicht abziehbaren Geschenks nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, wenn der Wert über 35 € liegt.

Hinweis:

[i]FG folgt dem BMFDas FG folgt damit der Auffassung des BMF, das ebenfalls nach der Abziehbarkeit der Zuwendung unterscheidet . Die Übernahme der Steuer durch den Zuwendenden gilt als Teil der Zuwendung, weil die Zuwendung an sich vom Empfänger versteuert werden müsste.

Die [i]Überschreitung der 35 €-Grenze durch Pauschalsteuer? Auffassung des FG wird allerdings fragwürdig, wenn es erst aufgrund der Pauschalsteuer zu einer Überschreitung der 35 €-Grenze des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG kommt, z. B. bei der Übernahme...