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BBK 5/2014 S. 221

DRSC | Veröffentlichung von DRS 21 „Kapitalflussrechnung“ und E-DRS 29 „Konzerneigenkapital“

Das [i]Anwendung ab 2015 DRSC hat am den neuen DRS 21 „Kapitalflussrechnung“ verabschiedet und am als „near final Standard“ veröffentlicht. Die Bekanntmachung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz steht noch aus und wird in Kürze erwartet. Der Standard ist auf HGB-Konzernabschlüsse für nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden; eine frühere Anwendung wird empfohlen.

Am [i]Kommentierungsfrist endet am 31. 5. 2014 hat das DRSC den Entwurf für einen neuen Standard „Konzerneigenkapital“ (E-DRS 29) veröffentlicht, der den derzeit geltenden DRS 7 „Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis“ ersetzen soll. Im Entwurf sind die mit dem BilMoG neu eingeführten § 272 Abs. 1a und 1b HGB zur Behandlung eigener Anteile berücksichtigt. Außerdem werden die Besonderheiten der Darstellung des Konzerneigenkapitals bei Personenhandel...