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USt direkt digital Nr. 4 vom Seite 8

Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr durch Reisebüros

Michael Schäfer

Auf den ersten Blick ohne erkennbaren Anlass änderte das BMF mit dem genannten Schreiben den UStAE und damit die Verwaltungsauffassung zur Vermittlung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr durch Reisebüros. Eine ungewöhnlich umfangreich gestaltete Übergangsregelung deutet darauf hin, dass entsprechende Sachverhalte bislang sehr unterschiedlich beurteilt wurden. Grund genug für steuerliche Berater von Reisebüros anhand des BMF-Schreibens einen Blick auf die bisherige umsatzsteuerliche Behandlung bei ihren Mandanten zu werfen. Gegebenenfalls besteht Handlungsbedarf bis zum , um ab diesem Zeitpunkt die nunmehr genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

A. Rechtlicher Rahmen

§ 4 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b UStG befreit die Vermittlung der grenzüberschreitenden Beförderungen von Personen mit Luftfahrzeugen oder Seeschiffen. § 4 Nr. 5 Satz 2 UStG stellt klar, dass die Vermittlung von Umsätzen durch Reisebüros für Reisende nicht von der Steuerbefreiung umfasst wird. Daraus folgt, dass die Steuerbefreiung nur für Vermittlungsleistungen der Reisebüros greift, die diese gegenüber den Luftverkehrsunternehmen erbringen.

Zu beachten ist, dass diese Vermittlungsleistungen nur insoweit steuerbar si...