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FG Nürnberg | Keine Einkünfte aus Kapitalvermögen durch Zuteilung von Aktien bei Umgliederung einer S-Corporation
Weist eine US-Kapitalgesellschaft ihren Anteilseignern im Wege eines sog. Spin-off Aktien ihrer ebenfalls US-amerikanischen Tochtergesellschaft zu, führt dies bei einem inländischen Anteilseigner nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag, wenn keine bereits bestehenden Aktien durch eine Sachausschüttung ausgegeben werden, sondern die Entflechtung sich im Wege einer Anteilsaufteilung vollzieht, so dass sich die Umstrukturierung im Ergebnis als eine Neuverteilung der bereits in den alten Aktien enthaltenen Vermögenswerte darstellt. Dabei spielt es keine Rolle, wenn kein Feststellungsbescheid nach § 27 Abs. 8 KStG über eine Einlagenrückgewähr beigebracht werden kann.
Im Streitfall erhielt die Klin. 2008 im Rahmen einer Ausgliederung einer US-amerikanischen Aktiengesellschaf...