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NWB BB 3/2014 S. 70

Urheberrecht: Abmahnkosten sind begrenzt

Für Urheberrechtsverstöße sollen Privatpersonen künftig deutlich weniger zahlen als bisher. Das Amtsgericht Hamburg findet in einem Urteil etwa 150 € für angemessen (vgl. 31a C 109/13). Aktuell sind Gebühren und Anwaltskosten von 1.000 € und mehr fast schon üblich.

Das Amtsgericht befand, dass Betroffene nur die „erforderlichen“ Aufwendungen tragen müssen. Damit bezieht es sich auf aktuelle Änderungen des Urheberrechts. Der Bundestag hat nämlich beschlossen, Privatpersonen besser vor Missbrauch zu schützen. Dazu gehört, dass bei einer ersten Abmahnung ein Gebühren-Höchstbetrag von 155,30 € gezahlt werden soll.