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Umsatzsteuer | Trennung der Entgelte beim Gesamtverkaufspreis
Erbringt ein Unternehmer mehrere unterschiedlich zu besteuernde Leistungen zu einem pauschalen Gesamtverkaufspreis, ist der einheitliche Preis aufzuteilen. Das BMF regelt nun, wie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung bei der Aufteilung zu verfahren ist ( NWB OAAAE-50174, BStBl 2013 I S. 1594).
Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass die Aufteilung eines Gesamtverkaufspreises nach der „einfachstmöglichen“ Aufteilungsmethode zu erfolgen hat. Liefert der Unternehmer die im Rahmen eines Gesamtverkaufspreises gelieferten Gegenstände auch einzeln, ist der Gesamtverkaufspreis grds. nach Maßgabe der Einzelverkaufspreise aufzuteilen ( NWB CAAAE-35446, Kurzinfo StuB 2013 S. 393 NWB GAAAE-35744).
Hierzu führte das BMF weiter au...