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Keine Aufklärungspflicht über Anspruch auf Entgeltumwandlung
Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden (§ 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG). Im Streitfall verlangte der Kläger von seinem Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Schadenersatz mit der Begründung, dieser habe es pflichtwidrig unterlassen, ihn auf seinen Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hinzuweisen. Die Klage wurde von den Vorinstanzen abgewiesen und auch die Revision beim BAG blieb erfolglos. Der Arbeitgeber sei – so das BAG – nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf diesen Anspruch auf Entgeltumwandlung hinzuweisen. Somit fehle es an der für einen Schadenersatzanspruch erf...