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BFH 28.5.2013 XI R 32/11, NWB 9/2014 S. 578

Umsatzsteuer | Zurverfügungstellung eines Grundstücks zu ökologischen Ausgleichsmaßnahmen

Stellt ein Landwirt auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt dauerhaft und durch die Eintragung einer Dienstbarkeit gesichert einer Stadt ein Grundstück zu Erfüllung ihrer naturschutzrechtlichen Verpflichtungen zur Verfügung und stellt er gegen Entgelt eine bestimmte Ausgleichsmaßnahme erstmals her, ist dieser Vorgang nach dem unabhängig davon, wie viele umsatzsteuerrechtliche Leistungen er umfasst – steuerbar und steuerpflichtig; er unterliegt nicht der Besteuerung nach Durchschnittssätzen.

Anmerkung:

Das Urteil ist für den betroffenen Landwirt enttäuschend, denn er muss die „Entschädigung“, die er von der Stadt für die Renaturierung und zeitlich unbefristete Zurverfügungstellung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche für ökologische Ausgleichsmaßnahm...