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Umsatzsteuer | Lieferung bei Betrugsabsicht des Lieferers
Mit Schreiben vom hat das BMF klargestellt, dass der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers bei Betrugsabsicht des Lieferers nur nach Prüfung des konkreten Einzelfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommen kann. Zu den vom Leistungsempfänger zu ergreifenden Maßnahmen gehört neben anderen insbesondere z. B. die dokumentierte Vergewisserung über die Unternehmereigenschaft des Leistenden (vgl. , BStBl 2008 II S. 695; Abschn. 15.2 Abs. 15 Satz 5 UStAE).