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Umsatzsteuer | Grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Omnibussen
Das ein Merkblatt zur Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, neu herausgegeben. Darin stellt das BMF klar, dass bei vor dem erbrachten Personenbeförderungen mit Omnibussen, bei denen der leistende Unternehmer ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist, der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Die Vorschriften über die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers finden dabei keine Anwendung, wenn im Ausland ansässige Unternehmer im Inland u. a. Personenbeförderungen ausführen, die entweder der Beförderungseinzelbesteuerung (vgl. Rn. 22 bis 28) unterlegen haben oder mit Taxen durchgeführt ...