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SteuerStud Nr. 3 vom Seite 138

Schuldzinsen als „nachträgliche“ Werbungskosten

Behandlung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach Beendigung der Vermietung

Marisa Lipp

Mit seinem Urteil vom  hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geändert. Die Finanzverwaltung folgt dieser Auffassung und hat hierzu zwei neue BMF-Schreiben veröffentlicht. Diese betreffen zum einen den Abzug nachträglicher Schuldzinsen aus einem Anschaffungs- oder Herstellungsdarlehen aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Grundstücken und zum anderen die steuerliche Behandlung von Schuldzinsen für darlehensfinanzierte Erhaltungsaufwendungen nach der Veräußerung des Mietobjekts. Der vorliegende Beitrag hat zum Ziel, die Rechtsprechungsänderung des BFH und die in Nachgang hierzu geänderte Verwaltungsauffassung systematisch aufzuarbeiten. Dafür wird zunächst erläutert, wann Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anzunehmen sind. Daran anschließend wird auf die Problematik hinsichtlich der Abzugsfähigkeit „nachträglicher“ Schuldzinsen als Werbungskosten eingegangen. Die steuerliche Beurteilung von Finanzierungskosten orientiert sich an der unmittelbaren Darlehensverwendung, weswegen ist zwischen einem Anschaffungs- od...