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Frankreich verschärft seine Verrechnungspreisregeln
Frankreich hat das letzte Jahr intensiv genutzt, um seine Verrechnungspreisvorschriften zu verschärfen und hat hierbei bereits Themen aus der aktuellen BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) Diskussion aufgegriffen. Teilweise ist der Verschärfungsversuch aufgrund der Entscheidung des Verfassungsrats der französischen Republik (Conseil Constitutionnel) gescheitert. Ein weiterer gesetzgeberischer Anlauf wird hier aber erwartet. Unternehmen in Frankreich müssen sich insbesondere mit erhöhten Deklarations- und Mitwirkungspflichten auseinandersetzen.
A) Hintergrund
Die französischen Verrechnungspreisregeln orientieren sich an den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien. Der Fremdvergleichsgrundsatz ist in Art. 57 und Art. 238-A Code Général des Impôts geregelt. Grundsätzlich trägt die französische Steuerbehörde die Beweislast dafür, zu zeigen, dass die Verrechnungspreise nicht fremdvergleichskonform sind, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten erfüllt.
Im Rahmen der aktuellen Diskussionen über Gewinnverlagerungen und Reduzierung von Steuerbemessungsgrundlagen...