Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 4 vom

Fallstricke bei der Umwandlung einer Verbindlichkeit in Genussrechte

Bernd Rätke

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

[i]Hoffmann, Der Debt-Mezzanine-Swap, StuB 2012 S. 417 NWB CAAAE-10452 Droht einer GmbH die Überschuldung, kann eine Umwandlung ihrer Verbindlichkeiten in Genussrechte ein Weg sein, aus dem Fremdkapital (Verbindlichkeiten) Eigenkapital (Genussrechte) zu machen. Steuerlich droht durch einen solchen auch „Debt-Mezzanine-Swap“ genannten Vorgang aber eine Gewinnerhöhung, die zu einer Steuerbelastung führt und den Sanierungserfolg gefährdet.

Der sog. Debt-Mezzanine-Swap ist riskant und eher nicht zu empfehlen: Zum einen hat die OFD Rheinland das angeblich steuerneutrale Modell gehörig ins Wanken gebracht und mit dem Maßgeblichkeitsgrundsatz begründet. Hierdurch kommt es steuerlich zu einer Gewinnerhöhung.

Zum anderen bleibt ein erhebliches Restrisiko selbst dann bestehen, wenn man den Maßgeblichkeitsgrundsatz verneint und die steuerliche Bilanzierung von Genussrechten allein auf § 8 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 KStG stützt. Denn hier muss sichergestellt werden, dass eine Beteiligung am Liquidationserlös ausgeschlossen wird. Selbst vermeintlich harmlos klingende Formulierungen wie eine Rückzahlungssperre bis zum Beginn der Liquidation können aber als steuerlich schädlich interpre...