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Thüringer FG Urteil v. - 2 K 671/12

Gesetze: ZollVG § 2 ZollV § 5 Abs. 1 EWGV 2913/92 Art. 202 Abs. 1 Buchst. a EWGV 2913/92 Art. 202 Abs. 3 EWGV 2913/92 Art. 202 Abs. 2 Buchst. b EWGV 2913/92 Art. 37 EWGV 2913/92 Art. 38 UStG § 21 Abs. 2

Gemeinschaftsrechtswidriges Verbringen eines Flugzeugs in das Gemeinschaftsgebiet ungeachtet einer per Funk während des Anflugs erteilten Befreiung vom Anfliegen des Zollflugplatzes

Leitsatz

1. Ein Luftfahrzeug wird vorschriftswidrig in das Gemeinschaftsgebiet verbracht, wenn der Pilot, aus einem Drittland kommend, während des Anflugs des angesteuerten Zollflugplatzes per Funk die fernmündliche Mitteilung erhält, bei der Einreise werde vom zuständigen Zollamt auf die Gestellung verzichtet, und wenn er deshalb diesen Zollflugplatz nicht anfliegt und auf einem Verkehrslandeplatz am eigentlichen Reiseziel im Gemeinschaftsgebiet landet, wo sich kein Zollflugplatz oder besonderer Landeplatz befindet.

2. Der Pilot kann sich hinsichtlich der unrichtigen Funkauskunft nicht auf einen Irrtum der Zollbehörde i.S. von Art. 220 Abs. 2 Buchst. b EWGV 2913/92 (Zollkodex) berufen, wenn dem Piloten aufgrund seiner langjährigen Flugerfahrung die Gestellungspflicht bzw. der Zollflupplatzzwang und die hierbei zu beachtenden Formalitäten genau bekannt sich und er deswegen die Unrichtigkeit der Funkauskunft erkennen hätte müssen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EAAAE-55205

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