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FG Köln Urteil v. - 14 K 1087/13 EFG 2014 S. 562 Nr. 7

Gesetze: EStG § 63EStG § 64 VO (EG) Nr. 883/2004 Art 11 ff.EStG § 62

Kindergeld

Ausländischer Arbeitnehmer - EU-Recht

Leitsatz

1) Ein Italiener, mit Wohnsitz in Deutschland, der aufgrund nichtselbständiger Tätigkeit gemäß Art. 11 Abs. 3 Buchst. a der VO (EG) Nr. 883/2004 den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt, hat für seine in Italien bei der Kindesmutter wohnenden Kinder, für die in Italien kein Anspruch auf Kindergeld besteht, Anspruch auf Kindergeld in Deutschland.

2) § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG steht dem Anspruch nicht entgegen; anspruchsberechtigt i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG sind nur solche Personen, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen des § 62 Abs. 1 EStG erfüllen.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 562 Nr. 7
NAAAE-55199

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