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Aktualisierung des IDW PS 345 verabschiedet
Mit Meldung vom 3. 2. 2014 berichtet das IDW über die Aktualisierung des IDW PS 345 „Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung“. Die Verabschiedung der aktualisierten Fassung erfolgte durch den HFA am 6. 12. 2013.
In IDW PS 345, Tz. 22, wird nun klargestellt, dass auf Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) beruhende (freiwillige) Angaben im Lagebericht auch dann prüfungspflichtig sind, wenn sie über die in § 289 HGB normierten Inhalte hinausgehen.
Des Weiteren enthält die nun geltende Fassung den aktuellen Katalog des DCGK sowie redaktionelle oder sprachliche Anpassungen. Unter anderem wurde die im Prüfungsstandard verwendete Terminologie zum Abschlussprüferhonorar an die gesetzlichen Formulierungen in § 285 Nr. 17 und § 314 Abs. ...