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Vereinfachungen für die Rechnungslegung von Stiftungen und Vereinen – Neufassung von IDW RS HFA 5 und Folgeänderungen in IDW RS HFA 14
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Stiftungen (IDW RS HFA 5) sowie Folgeänderungen in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Vereinen (IDW RS HFA 14) verabschiedet.
Die Neufassung des IDW RS HFA 5 sieht Vereinfachungen für die Rechnungslegung von Stiftungen vor, die keinen handelsrechtlichen Jahresabschluss aufstellen. Nunmehr ist auch eine Einnahmenüberschussrechnung in Anlehnung an § 4 Abs. 3 EStG als alternative Form der Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung zulässig.
Darüber hinaus wird eine geringere Tiefe für die Gliederung der Vermögensübersicht gefordert. Diese Vereinfachungen wurden bei der endgültigen Verabschiedung der Stellung...