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BBK Nr. 4 vom Seite 165

Praxiserfahrungen mit der UG (haftungsbeschränkt)

Thomas C. Wolf

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 187Die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ wird gerne auch als „Mini-GmbH“ oder „1-Euro-GmbH“ bezeichnet. Sie gewinnt an Attraktivität und hat die Limited-Gründungen verdrängt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

[i]20 % der Neugründungen sind UG (haftungsbeschränkt) Das Verhältnis zwischen der Zahl der neu gegründeten GmbH und der Unternehmergesellschaft – UG – (haftungsbeschränkt) beträgt ungefähr 4:1, d. h. ein Fünftel der Neugründungen mit beschränkter Haftung sind UG (haftungsbeschränkt). Die Zahl der insgesamt eingetragenen UG (haftungsbeschränkt) beträgt zum Stichtag 91.104. Der Gesetzgeber hat somit das Ziel erreicht, eine kostengünstige Alternative zur GmbH zu schaffen. Die Limited spielt mit wenigen hundert Neugründungen pro Jahr praktisch keine Rolle mehr.

[i]Hoher Anteil der UG (haftungsbeschränkt) in der Insolvenzstatistik Die Insolvenzstatistik vermittelt hingegen weniger positive Eindrücke: Die UG (haftungsbeschränkt) liegt konstant auf Platz drei hinter den GmbH und den Kleingewerbetreibenden und Einzelkaufleuten. Ein Großteil der Insolvenzen betrifft Unternehmen, die höchstens zwei Jahre am Markt tätig waren, so dass die geringe Eigenkapitalausstattung ursächlich zu sein schein...