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Mietrecht | Voraussetzungen des Mietervorkaufsrechts bei Bildung von Wohnungseigentum
Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt (§ 577 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bisher war äußerst umstritten, welche Anforderungen an die zweite Alternative dieser Vorschrift („… begründet werden soll“) zu stellen sind. Diese Frage hat der BGH nunmehr dahingehend entschieden, dass das Vorkaufsrecht des Mieters bei Bildung von Wohnungseigentum (§ 577 BGB) beim Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten [i]infoCenter „Eigentumswohnung“ NWB WAAAB-70410 Grundstücks nur dann entsteht, wenn sich der Veräußerer im Vertrag zur Aufteilung (§ 8 WEG) verpflichtet hat und das vom Vorkaufsrecht erfasste zukünftige Wohnungseigentum darin bereits hinreichend bestimmt oder bestimmbar ist. Im entschiedenen Fall war die ...