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NWB Nr. 8 vom Seite 497

Geänderte Verwaltungsauffassung zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgergeschäften

Fritz Schmidt

[i]BMF, Schreiben vom 5. 2. 2014 NWB KAAAE-55028Die Finanzverwaltung hat ab dem Jahr 2011 Bauträger in die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft einbezogen. Mit Urteil V R 37/10 vom NWB PAAAE-50006 hat der BFH diese Verwaltungsauffassung verworfen.

Die neue Verwaltungsauffassung – Bauleistungen müssen selbst für Bauleistungen verwendet werden

[i]Umkehr der Steuerschuldnerschaft nur, wenn bezogene Bauleistungen selbst für Bauleistungen verwendet werdenDarauf hat die Finanzverwaltung mit NWB KAAAE-55028 reagiert. Die Finanzverwaltung schließt sich darin in vollem Umfang der Rechtsprechung an. Sie hält nicht mehr daran fest, dass es für alle bezogenen Bauleistungen zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft kommt, wenn im Vorjahr mehr als 10 % des Weltumsatzes des Leistungsempfängers Bauleistungen waren. Es kommt jetzt nur noch zur Steuerschuldnerschaftsumkehrung, wenn die bezogenen Bauleistungen selbst wieder für Bauleistungen verwendet werden.

[i]Bauträgergeschäfte sind nicht einzubeziehen, ...Bauträgergeschäfte sind keine Bauleistungen und nicht in die Umkehrung einzubeziehen. Nach Abschn. 13b.8 UStAE konnten Bauleistender und -leistungsempfänger die Umkehrung einvernehmlich auf [i]... auch nicht auf freiwilliger Basisfreiwilliger Basis anwenden. Abschn. 13b.8 UStAE enthält jetzt keinen Verweis mehr auf § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, so dass die Anwendung des § 13b UStG für Bauleistungen auf freiwilliger Basis nicht mehr möglich ist.

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