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Arbeitshilfe - Stand: 13.10.2022

Versorgungsfreibetrag – Berechnungsprogramm

Harald Poxrucker und Andreas Poxrucker

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Werden Pensionen und Versorgungsbezüge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit versteuert, können hiervon abgezogen werden:

  • Ein Versorgungsfreibetrag, der von 40 v.H., höchstens 3.000 € in 2005 bis 2020 um jährlich 1,6 v.H., höchstens 120 €, und danach bis 2040 um jährlich 0,8 v.H., höchstens 60 € bis auf Null abgeschmolzen wird (§ 19 Abs. 2 Satz 3 EStG),

  • ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (als Ausgleich für den verminderten Arbeitnehmer-Pauschbetrag), der von 900 € in 2005 bis 2020 um jährlich 36 € und danach bis 2040 um jährlich 18 € bis auf Null abgeschmolzen wird (§ 19 Abs. 2 Satz 3 EStG),

  • sowie ein verminderter Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 102 € (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG; werden nebeneinander laufender Arbeitslohn und Versorgungsbezüge bezogen, kommen beide Pauschbeträge nebeneinander zur Anwendung)

Bei privatrechtlichen Versorgungsbezügen besteht dabei nur dann ein Anspruch auf den Versorgungsfreibetrag, wenn das 63. Lebensjahr vollendet wurde.

Mit diesem Programm ermitteln Sie für die Jahre ab 2005 den jeweiligen

  • Versorgungsfreibetrag und

  • Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

Die Berechnung erfolgt in Echtzeit - d.h. die Ergebnisse werden sofort bei der Eingabe ermittelt.