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FG München Urteil v. - 10 K 2411/13 EFG 2014 S. 445 Nr. 6

Gesetze: AO § 162 Abs. 2 S. 2, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 11 Abs. 2 S. 1

Ohne Nachweis der Ausgaben kein Betriebsausgabenabzug

Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen

Leitsatz

1. Sind die Verhältnisse einer Zahlung unklar, kann das FG als Tatsacheninstanz bereits in Frage stellen, dass eine behauptete Zahlung durch den Betrieb des Steuerpflichtigen veranlasst war.

2.Dies hat zur Folge, dass nach Beweislastregeln die Unerweislichkeit entscheidungserheblicher – hier: steuermindernder – Tatsachen zu Lasten des Steuerpflichtigen geht und ein Betriebsausgabenabzug für die behauptete Zahlung zu versagen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 6 Nr. 3
DStRE 2015 S. 519 Nr. 9
EFG 2014 S. 445 Nr. 6
StBW 2014 S. 207 Nr. 6
Ubg 2015 S. 375 Nr. 6
YAAAE-54812

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