Ohne Nachweis der Ausgaben kein Betriebsausgabenabzug
Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen
Leitsatz
1. Sind die Verhältnisse einer Zahlung unklar, kann das FG als Tatsacheninstanz bereits in Frage stellen, dass eine behauptete
Zahlung durch den Betrieb des Steuerpflichtigen veranlasst war.
2.Dies hat zur Folge, dass nach Beweislastregeln die Unerweislichkeit entscheidungserheblicher – hier: steuermindernder –
Tatsachen zu Lasten des Steuerpflichtigen geht und ein Betriebsausgabenabzug für die behauptete Zahlung zu versagen ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 6 Nr. 3 DStRE 2015 S. 519 Nr. 9 EFG 2014 S. 445 Nr. 6 StBW 2014 S. 207 Nr. 6 Ubg 2015 S. 375 Nr. 6 YAAAE-54812
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