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Auswirkungen der Abkommensberechtigung einer Personengesellschaft
[i]BFH, Beschluss vom 13. 11. 2013 - I R 67/12 NWB QAAAE-50853Mit Beschluss vom hatte der BFH augenscheinlich zunächst nur über eine Spezialfrage zu entscheiden: Streitig war ein etwaiges deutsches Besteuerungsrecht für den Gewinn aus der Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags i. S. von § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG bei einer in Belgien ansässigen Mitunternehmerin. Ungeachtet dessen, dass es sich beim fraglichen Unterschiedsbetrag um eine Besonderheit der tonnagesteuerrechtlichen Regelungen für Handelsschiffe im internationalen Verkehr handelt, sind die in den Entscheidungsgründen wiedergegebenen Erwägungen des BFH jedoch für die DBA-rechtliche Behandlung von Einkünften aus abkommensberechtigten Personengesellschaften von grundsätzlicher Bedeutung.
I. Sachverhalt
[i]Übertragung der Beteiligung an einer inländischen Schiffbetriebs-KG Die Klägerin – eine natürliche Person mit Wohnsitz in Belgien – war seit 2003 an einer GmbH & Co. KG mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland beteiligt, welche in den Streitjahren 2006 und 2008 ein Handelsschiff im internationalen Verkehr betrieb (sog. Schiffbetriebs-KG). Mit Wirkung zum übertrug sie einen Anteil von 90 % ihrer Beteiligung auf ihren damaligen Ehemann und den verbleibenden Bruchteil zum auf eine andere GmbH & Co. KG...